Buchstabe E

Elektronische Kataloge

Elektronische Kataloge sind strukturierte Angebotsdokumente in maschinenlesbarem Format, die Bieter anstelle oder ergänzend zu einem klassischen Angebot einreichen. Nach §27 VgV kann der Auftraggeber die Angebotsabgabe in Katalogform verlangen, insbesondere bei Rahmenvereinbarungen mit wiederholten Einzelabrufen. Im IT-Beschaffungskontext ermöglichen Kataloglösungen standardisierte Produktlisten für Hardware, Lizenzen oder Cloudleistungen und erleichtern automatisierte Preisvergleiche.
Quellen: §27 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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