Buchstabe E

Endbenutzerlizenz (EULA / End User License Agreement)

Eine Endbenutzerlizenz (EULA) ist der Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Endanwender, der die Nutzungsrechte und -einschränkungen für Software definiert, einschließlich erlaubter Installationszahl, Weitergabeverboten, Einschränkungen bei Reverse Engineering und Haftungsausschlüssen. Im öffentlichen Vergaberecht sind EULAs kritisch zu prüfen, da standardmäßige Herstellerklauseln oft unzumutbare Klauseln enthalten, die einer DSGVO-konformen Verarbeitung, Audit-Rechten oder Open-Source-Komponenten widersprechen können. In IT-Ausschreibungen sollten Auftraggeber die Akzeptanz konkreter EULA-Bedingungen nicht unreflektiert voraussetzen, sondern problematische Klauseln im Verhandlungsverfahren anpassen oder als Ausschlussgründe definieren.
Quellen: §69a UrhG (Computerprogramme), gesetze-im-internet.de · IT-Beschaffung Bund, cio.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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