ePrivacy (ePrivacy-Verordnung (ePVO))
Die ePrivacy-Verordnung (ePVO) soll als lex specialis zur DSGVO den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Instant Messaging, IoT, Cookies, Web Analytics) regeln; seit Jahren in EU-Verhandlungen ausstehend, gilt bis zu ihrer Verabschiedung noch die ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG, umgesetzt im TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz). Für Behörden mit Webauftritten, E-Mail-Diensten und IoT-Einsatz ist das TTDSG bereits heute relevant, etwa für Einwilligungspflichten bei Cookies und Tracking. In IT-Ausschreibungen für Web-Plattformen, Analytics-Dienste und Kommunikationssysteme sind TTDSG/ePrivacy-Anforderungen als Datenschutzanforderungen zu spezifizieren.
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