Eröffnungstermin
Der Eröffnungstermin (auch Submissionstermin) ist der Zeitpunkt, zu dem eingereichte Angebote gemeinsam von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers geöffnet werden; §55 VgV schreibt vor, dass dieser unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist stattfindet. Bei elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Öffnung digital und systemseitig protokolliert; Bieter haben keinen Anspruch auf physische Teilnahme. Das Öffnungsprotokoll ist Bestandteil der Vergabeakte und muss alle eingegangenen Angebote mit Angebotspreisen ausweisen.
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