Buchstabe E

Eröffnungstermin

Der Eröffnungstermin (auch Submissionstermin) ist der Zeitpunkt, zu dem eingereichte Angebote gemeinsam von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers geöffnet werden; §55 VgV schreibt vor, dass dieser unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist stattfindet. Bei elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Öffnung digital und systemseitig protokolliert; Bieter haben keinen Anspruch auf physische Teilnahme. Das Öffnungsprotokoll ist Bestandteil der Vergabeakte und muss alle eingegangenen Angebote mit Angebotspreisen ausweisen.
Quellen: §55 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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