Buchstabe E

Erweiterbarkeit (Extensibility / Scalability)

Erweiterbarkeit bezeichnet die Eigenschaft eines IT-Systems, durch Hinzufügen neuer Funktionen, Module oder Schnittstellen ausgebaut werden zu können, ohne bestehende Kernfunktionalitäten zu beeinträchtigen oder umfangreiche Umbauten zu erfordern. In langfristigen IT-Vergaben ist Erweiterbarkeit ein wichtiges Bewertungskriterium, um Vendor-Lock-in zu reduzieren und zukünftige Anforderungen kosteneffizient integrieren zu können. Auftraggeber sollten in Leistungsbeschreibungen offene Schnittstellen (APIs), modulare Architekturen und Kompatibilität mit etablierten Standards fordern und im Zuschlagskriterien-Katalog entsprechend gewichten.
Quellen: CIO Bund: IT-Architektur und Standards, cio.bund.de · NIST CSRC: Extensibility, csrc.nist.gov
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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