Buchstabe E

eSignatur (Elektronische Signatur / Electronic Signature)

Eine elektronische Signatur verknüpft digitale Daten mit der Identität des Unterzeichners und schützt so Integrität und Authentizität von Dokumenten. Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen: einfache (EES), fortgeschrittene (FES) und qualifizierte (QES) elektronische Signatur, wobei die QES der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist. In IT-Vergaben und eVergabe-Plattformen werden für verbindliche Angebote und Vertragsunterzeichnungen in der Regel FES oder QES gefordert; Auftraggeber sollten die erforderliche Signaturklasse in den Vergabeunterlagen klar angeben.
Quellen: eIDAS-Verordnung, gesetze-im-internet.de · BSI: Elektronische Signatur, bsi.bund.de
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Verwandte Begriffe

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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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