Buchstabe E

eTendering

eTendering bezeichnet den vollständig elektronischen Ablauf eines Ausschreibungsverfahrens von der Bekanntmachung über die elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen bis zur verschlüsselten Angebotseinreichung über eine Vergabeplattform. Seit Oktober 2018 ist eTendering für EU-weite Verfahren nach §97 Abs. 5 GWB verpflichtend; für nationale Verfahren gilt dies je nach Landesrecht ebenfalls. Im Vergleich zum papierbasierten Verfahren reduziert eTendering Portokosten, verkürzt Bearbeitungszeiten und verbessert die Nachvollziehbarkeit der Angebotsöffnung.
Quellen: §97 Abs. 5 GWB, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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