EU-Bekanntmachung
Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) veröffentlicht werden. Seit 2023 erfolgt dies ausschließlich über eForms, das standardisierte Meldeformular für EU-weite Vergaben. Die EU-Bekanntmachung enthält verpflichtende Felder wie CPV-Code, Auftragswert, Laufzeit und Zuschlagskriterien und löst die europaweite Angebotsfrist aus.
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