Buchstabe E

Ex-Ante Veröffentlichung

Eine Ex-Ante Veröffentlichung (auch: freiwillige Transparenzbekanntmachung) ermöglicht Auftraggebern, die beabsichtigte Direktvergabe oder einen ohne Bekanntmachung durchgeführten Auftrag vorab im Amtsblatt der EU zu publizieren und so die Angreifbarkeit nach §135 GWB zu reduzieren. Bieter haben nach Veröffentlichung zehn Tage Zeit, gegen die Vergabeabsicht vorzugehen; verstreicht diese Frist ohne Rüge, entfällt die Unwirksamkeitssanktion. Für IT-Projekte mit besonderen Geheimhaltungsanforderungen oder im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb ist dieses Instrument besonders relevant.
Quellen: §135 GWB, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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