Buchstabe G

Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

Eine Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet Bieter und Auftraggeber wechselseitig, vertrauliche Informationen aus dem Vergabeverfahren nicht an Dritte weiterzugeben. In IT-Vergaben mit sensiblem Systemwissen (Infrastruktur-Details, Sicherheitskonzepte) ist eine NDA als Anlage zu den Vergabeunterlagen gängige Praxis. Die VgV regelt in §5 den Schutz vertraulicher Informationen; weitergehende Geheimhaltungspflichten können vertraglich vereinbart werden.
Quellen: VgV, gesetze-im-internet.de · BDSG 2018, gesetze-im-internet.de
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Verwandte Begriffe

Geheimhaltungsgrad Generalunternehmer Genehmigungsworkflow Gewährleistungspflicht Gleichbehandlungsgebot

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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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