Buchstabe G

Gewährleistungspflicht (Mängelgewährleistung / Warranty Obligation)

Die Gewährleistungspflicht verpflichtet den IT-Auftragnehmer, gelieferte Systeme oder Software für einen definierten Zeitraum frei von Mängeln zu halten und festgestellte Defekte zu beseitigen; die EVB-IT-Systemvertragsbedingungen sehen gesetzliche Mängelansprüche auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt vor. Für SaaS- und Dienstleistungsverträge gilt ein modifiziertes Regime: Hier greifen qualitative Serviceunterbrechungen statt klassischer Sachmängelhaftung. Auftraggeber sollten Gewährleistungsfristen (mindestens 24 Monate für Software), Reaktionszeiten und Eskalationsprozesse vertraglich präzise regeln und nicht allein auf gesetzliche Regelungen vertrauen.
Quellen: §634 BGB (Mängelansprüche), gesetze-im-internet.de · EVB-IT Nutzungshinweise, cio.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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