Generalunternehmer (Generalunternehmerschaft / GU)
Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für ein Projekt und koordiniert alle Subunternehmer, ohne dass der Auftraggeber Einzelverträge mit Nachunternehmern schließen muss. Im IT-Vergaberecht ist das GU-Modell bei komplexen Systemintegrationsprojekten verbreitet, birgt aber das Risiko von Vendor-Lock-in und eingeschränkter Transparenz über eingesetzte Unterauftragnehmer. Auftraggeber müssen gemäß §36 VgV die Nachunternehmerschaft transparent regeln und die Benennung der wesentlichen Subunternehmer verlangen.
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