Buchstabe G

Generalunternehmer (Generalunternehmerschaft / GU)

Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für ein Projekt und koordiniert alle Subunternehmer, ohne dass der Auftraggeber Einzelverträge mit Nachunternehmern schließen muss. Im IT-Vergaberecht ist das GU-Modell bei komplexen Systemintegrationsprojekten verbreitet, birgt aber das Risiko von Vendor-Lock-in und eingeschränkter Transparenz über eingesetzte Unterauftragnehmer. Auftraggeber müssen gemäß §36 VgV die Nachunternehmerschaft transparent regeln und die Benennung der wesentlichen Subunternehmer verlangen.
Quellen: §36 VgV (Unteraufträge), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Verwandte Begriffe

Geheimhaltungsgrad Geheimhaltungsvereinbarung Genehmigungsworkflow Gewährleistungspflicht Gleichbehandlungsgebot

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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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