Buchstabe G

Geheimschutzbetreuung (VSA / Verschlusssachen-Anweisung)

Geheimschutzbetreuung bezeichnet die staatlichen Maßnahmen, die sicherstellen, dass Unternehmen, die an Aufträgen mit Verschlusssachen arbeiten, den notwendigen organisatorischen und technischen Schutz für diese Informationen gewährleisten. In Deutschland wird die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die zuständigen Landesbehörden koordiniert; betroffene Auftragnehmer benötigen eine Ermächtigung (Facility Security Clearance). Auftraggeber, die IT-Projekte mit Verschlusssachen-Bezug ausschreiben, müssen die Geheimschutzanforderungen in den Vergabeunterlagen explizit ausweisen.
Quellen: BSI IT-Grundschutz, bsi.bund.de · Sicherheitsüberprüfungsgesetz, gesetze-im-internet.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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