Buchstabe G

Geschäftsgeheimnisschutz (Know-how-Schutz / GeschGehG)

Der Geschäftsgeheimnisschutz nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) schützt wirtschaftlich wertvolle, nicht allgemein bekannte Informationen vor unbefugter Offenlegung oder Nutzung durch Dritte. Im Vergabekontext sind Bieter häufig gezwungen, sensible Kalkulationsdaten, technische Konzepte oder proprietäre Verfahren offenzulegen; Auftraggeber müssen sicherstellen, dass diese Informationen vertraulich behandelt werden. In IT-Beschaffungen mit hohem technologischen Know-how-Anteil empfiehlt sich die explizite Aufnahme von Vertraulichkeitsverpflichtungen und Zugriffskontrollen für Vergabeakten in die Ausschreibungsunterlagen.
Quellen: GeschGehG, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Verwandte Begriffe

Geheimhaltungsgrad Geheimhaltungsvereinbarung Generalunternehmer Genehmigungsworkflow Gewährleistungspflicht

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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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