Buchstabe G

GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Dokumentation)

Die GoBD des Bundesfinanzministeriums regeln die Anforderungen an die IT-gestützte Buchführung und Aufbewahrung steuerrelevanter Dokumente: Unveränderlichkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Lesbarkeit über die gesamte Aufbewahrungsfrist (i.d.R. 10 Jahre). Für öffentliche Auftraggeber und ihre IT-Dienstleister sind die GoBD relevant, sobald Systeme zur Finanzbuchhaltung, zum Dokumentenmanagement oder zur Archivierung beschafft werden. In IT-Ausschreibungen für DMS, ERP oder Cloud-Archivlösungen sollten GoBD-Konformität und nachweisbares Berechtigungskonzept als Eignungsanforderung aufgeführt werden.
Quellen: BMF: GoBD 2019, bundesfinanzministerium.de · §147 AO Aufbewahrungsfristen, gesetze-im-internet.de
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Verwandte Begriffe

Geheimhaltungsgrad Geheimhaltungsvereinbarung Generalunternehmer Genehmigungsworkflow Gewährleistungspflicht

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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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