Buchstabe G

Grundsätze der Vergabe

§97 GWB fasst die Grundsätze des Vergaberechts zusammen: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und das Gebot wirtschaftlicher Beschaffung. Diese Prinzipien gelten für jede Verfahrensstufe und sind von Vergabestellen bei allen Entscheidungen zu beachten. In der Praxis manifestieren sie sich etwa darin, dass Leistungsbeschreibungen produktneutral formuliert werden müssen, alle Bieteranfragen an alle Teilnehmer weiterzuleiten sind und Zuschlagskriterien vor Angebotseröffnung feststehen müssen.
Quellen: §97 GWB, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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