Buchstabe K

Konventionalstrafe (Vertragliche Pönale / Vertragsstrafe)

Eine Konventionalstrafe ist eine im IT-Vertrag vorab vereinbarte Geldsumme, die der Auftragnehmer bei bestimmten Pflichtverletzungen (z.B. Überschreitung von Lieferfristen, Nichterreichung vereinbarter SLA-Werte) zahlen muss, ohne dass der Auftraggeber einen konkreten Schaden nachweisen muss. Im deutschen Recht ist die Konventionalstrafe in §§339-345 BGB geregelt; übermäßig hohe Vertragsstrafen können nach §343 BGB auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. In IT-Vergaben für Software-Entwicklung und IT-Betrieb sind Konventionalstrafen ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung, sollten aber in Relation zum Auftragsvolumen und zu den tatsächlichen Schadensrisiken formuliert werden.
Quellen: §339 BGB (Vertragsstrafe), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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