Buchstabe K

KonzVgV (Konzessionsvergabeverordnung)

Die KonzVgV regelt die Vergabe von Konzessionen oberhalb des EU-Schwellenwerts (5,538 Mio. EUR) und setzt die EU-Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU um. Sie enthält Vorschriften zu Verfahrensarten, Bekanntmachung im TED, Fristen und Ausschlussgründen. Im IT-Kontext relevant bei der Vergabe von Betreiberkonzessionen für digitale Infrastruktur, Datenplattformen oder öffentliche WLAN-Netze, bei denen der Konzessionsnehmer das wirtschaftliche Betriebsrisiko trägt.
Quellen: KonzVgV, gesetze-im-internet.de · §105 GWB, gesetze-im-internet.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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