KonzVgV (Konzessionsvergabeverordnung)
Die KonzVgV regelt die Vergabe von Konzessionen oberhalb des EU-Schwellenwerts (5,538 Mio. EUR) und setzt die EU-Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU um. Sie enthält Vorschriften zu Verfahrensarten, Bekanntmachung im TED, Fristen und Ausschlussgründen. Im IT-Kontext relevant bei der Vergabe von Betreiberkonzessionen für digitale Infrastruktur, Datenplattformen oder öffentliche WLAN-Netze, bei denen der Konzessionsnehmer das wirtschaftliche Betriebsrisiko trägt.
Im Vergabe-Archiv nach »KonzVgV« suchen →