Künstliche Intelligenz im Vergaberecht (KI)
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren wirft neuartige Rechtsfragen auf: Darf eine KI Angebote vorwerten oder Ausschlussentscheidungen treffen? Der KI-Act der EU (VO 2024/1689) stuft KI-Systeme zur Bewertung von Personen oder Unternehmen in Behördenverfahren als Hochrisiko-KI ein und fordert menschliche Aufsicht. Auftraggeber, die KI-gestützte Vergabetools einsetzen, müssen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die abschließende menschliche Entscheidungsverantwortung sicherstellen.
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