Buchstabe P

Preismodell (Vergütungsmodell / Pricing Model)

Das Preismodell legt fest, nach welchem Muster ein IT-Auftragnehmer vergütet wird: Festpreis (EVB-IT System, garantiertes Gesamtentgelt), Zeit- und Materialbasis (Tagessätze), nutzungsbasierte Abrechnung (SaaS, Lizenzgebühren) oder gemischte Modelle. Gemäß §7 Abs. 1 BHO gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Auftraggeber müssen das Preismodell wählen, das bei gegebenem Leistungsumfang das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bietet. Fest- und Einheitspreise bieten Planungssicherheit, während nutzungsbasierte Modelle bei stark schwankendem Bedarf wirtschaftlicher sein können, jedoch schwerer zu prüfen und zu vergleichen sind.
Quellen: §7 BHO (Wirtschaftlichkeit), gesetze-im-internet.de · IT-Einkauf Bundesverwaltung, cio.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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