Buchstabe U

Übergangszeit (Transition Period / Übergangszeitraum)

Die Übergangszeit bezeichnet den definierten Zeitraum, in dem ein neuer IT-Auftragnehmer die Betriebsverantwortung vom Vorgänger übernimmt, ohne dass der laufende Betrieb unterbrochen wird. Typische Übergangszeiten bei IT-Outsourcing betragen drei bis sechs Monate; in dieser Phase werden Wissenstransfer, Systemübergabe, Personalübertragung und Parallelbetrieb koordiniert. Auftraggeber sollten Übergangszeiten und die damit verbundenen Kosten und Leistungspflichten beider Auftragnehmer in den Vergabeunterlagen und im Vertrag detailliert regeln, um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.
Quellen: Bundeskartellamt, Vergaberecht · BSI IT-Grundschutz, bsi.bund.de
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Verwandte Begriffe

UEBA Unternehmensresilienz Überwachungspflicht Übergabe Übergabeprotokoll

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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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