Überwachungspflicht (Monitoring Obligation / Aufsichtspflicht)
Die Überwachungspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Auftraggebers, die Leistungserbringung des Auftragnehmers aktiv zu kontrollieren und bei Mängeln oder Verstößen einzuschreiten. Im IT-Outsourcing leitet sich die Überwachungspflicht aus §25a KWG (Finanzbranche), §75b SGB V (Gesundheitsbereich) oder allgemeinen Aufsichtspflichten ab; sie kann nicht auf den Auftragnehmer delegiert werden. Auftraggeber sollten Überwachungsmechanismen (Audits, Berichte, KPI-Dashboards) bereits in der Ausschreibung als Leistungsbestandteil definieren.
Quellen: Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeiter), gesetze-im-internet.de · BSI IT-Grundschutz, bsi.bund.de
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