Buchstabe V

Vertragslaufzeit (Laufzeit / Vertragsdauer)

Die Vertragslaufzeit legt fest, für welchen Zeitraum ein Vertrag gilt und wann Verlängerungs- oder Kündigungsrechte greifen. Im IT-Vergaberecht ist die Vertragslaufzeit ein kritischer Faktor, da zu lange Laufzeiten Flexibilität einschränken und zu Vendor-Lock-in führen können, während zu kurze Laufzeiten wirtschaftliche Investitionen in IT-Projekte verhindern. Auftraggeber sollten bei IT-Serviceverträgen Laufzeiten von 2-4 Jahren mit optionalen Verlängerungsoptionen (max. 4+2 Jahre) wählen und Preisanpassungsklauseln sowie außerordentliche Kündigungsrechte für Sicherheitsvorfälle vertraglich absichern.
Quellen: EVB-IT Vertragswerk, cio.bund.de · §21 VgV Laufzeit von Rahmenvereinbarungen, gesetze-im-internet.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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