Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien legen fest, nach welchen Maßstäben das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird. Nach § 58 VgV erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis; der Preis darf, muss aber nicht das einzige Kriterium sein. Neben dem Preis sind qualitative, technische, umweltbezogene oder soziale Kriterien zulässig, sofern sie mit dem Auftragsgegenstand verbunden und in den Vergabeunterlagen samt Gewichtung transparent benannt sind. Gerade bei IT-Leistungen entscheidet die Wahl und Gewichtung der Zuschlagskriterien darüber, ob am Ende die passendste Lösung und nicht nur der niedrigste Preis gewinnt.
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