Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung ist die zweite Wertungsstufe im Vergabeverfahren und prüft, ob Bieter die Mindestanforderungen an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfüllen (§§44-48 VgV). Fehlende Eignung führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots; die Eignungsanforderungen müssen bereits in der Bekanntmachung vollständig und klar formuliert sein. In IT-Vergaben werden als Eignungsnachweise häufig Referenzprojekte, Umsatzzahlen, Zertifizierungen (ISO 27001) und Personalqualifikationen gefordert.
Im Vergabe-Archiv nach »Eignungsprüfung« suchen →
Passende Insights-Artikel
Endpoint Security ausschreiben: Von AV zu EDR und XDR → Endpoint Security ausschreiben: Von AV zu EDR und XDR → IT-Vergabe-Ratgeber: Das Vergabeverfahren im Überblick →Muster-LVs für Ihre IT-Ausschreibung
IT-LV liefert technische Muster-Leistungsverzeichnisse. Rechtsberatung erbringen wir nicht; Verfahrenswahl, Fristen und Wertung liegen bei Ihrer Vergabestelle.