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Gütezeichen (§ 34 VgV)

Ein Gütezeichen ist ein Nachweis, dass eine Leistung bestimmte Eigenschaften erfüllt, etwa Umwelt-, Qualitäts- oder Sozialstandards. Nach § 34 der Vergabeverordnung dürfen öffentliche Auftraggeber ein bestimmtes Gütezeichen wie den Blauen Engel oder das EU-Ecolabel als Beleg fordern, sofern die Kriterien objektiv, nichtdiskriminierend und mit dem Auftragsgegenstand verbunden sind. Wichtig: Der Auftraggeber muss gleichwertige Gütezeichen und andere geeignete Nachweise akzeptieren, um den Wettbewerb offenzuhalten. §34 VgV sieht vor, dass gleichwertige Nachweise akzeptiert werden müssen, damit der Wettbewerb offen bleibt.
Quellen: § 34 VgV, gesetze-im-internet.de · Blauer Engel in der Beschaffung
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Zuletzt aktualisiert: August 2026
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