Wertgrenzen
Wertgrenzen legen fest, welches Vergabeverfahren in Abhängigkeit vom geschätzten Auftragswert anzuwenden ist. Oberhalb der EU-Schwellenwerte nach §106 GWB gelten die strengeren Vorgaben der VgV bzw. SektVO; unterhalb kommen die nationalen Regelwerke UVgO und Landesvergabegesetze zur Anwendung, die vereinfachte Verfahren wie Direktauftrag oder Unterschwellenwettbewerb zulassen. Aktuelle Schwellenwerte werden von der EU-Kommission alle zwei Jahre angepasst und im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
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