Buchstabe D

Direktauftrag

Der Direktauftrag ist die einfachste Form der Beschaffung ohne Ausschreibungsverfahren, zulässig bis zu definierten Wertgrenzen. Nach UVgO bis 1.000 EUR netto ohne jeglichen Wettbewerb; zwischen 1.000 EUR und 25.000 EUR als freihändige Vergabe mit mindestens einem Vergleichsangebot. In jedem Fall muss der Direktauftrag im Vergabevermerk dokumentiert werden.
Quellen: UVgO, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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