Buchstabe E

eVergabe

Seit 2018 müssen EU-weite Vergabeverfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden (§97 Abs. 5 GWB). Das Beschaffungsamt des Bundes betreibt die Plattform evergabe-online.de für Bundesbehörden; weitere Plattformen sind DTVP, Vergabe24 und cosinex. Bieter reichen Angebote digital verschlüsselt ein; Kommunikation, Angebotsöffnung und Fristen werden plattformseitig dokumentiert.
Quellen: Beschaffungsamt: e-Vergabe, bescha.bund.de · §97 GWB, gesetze-im-internet.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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