Schwellenwert (EU-Schwellenwerte im Vergaberecht)
Der Schwellenwert entscheidet, ob eine Vergabe nach europäischem oder nationalem Vergaberecht durchzuführen ist. Liegt der geschätzte Auftragswert netto über dem EU-Schwellenwert, gilt das Kartellvergaberecht (GWB, VgV) mit europaweiter Bekanntmachung; darunter greift das nationale Unterschwellenrecht (UVgO). Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission angepasst und unterscheiden sich nach Auftragsart und Auftraggeber. Maßgeblich ist die sorgfältige, dokumentierte Schätzung des Auftragswerts, denn eine Aufteilung allein zur Umgehung des Schwellenwerts ist unzulässig.
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